Vertragsgrundlagen sind die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Teile B und insbesondere VOB C, DIN 18 451, in der die Grundlagen der Abrechnung von Gerüsten geregelt sind. Die VOB ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die von den beteiligten Fachkreisen als Auftragnehmer und Auftraggeber ausgewogen erarbeitet wurde. Deren Anwendung in Ihrer Gesamtheit soll sicherstellen, dass keine Vertragspartei bevorzugt oder benachteiligt wird.
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